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Passverordnung – PassV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2017, 221 - 225;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorbemerkung:

1.

2Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge.

3Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.

4Für den Aufkleber zur Änderung des Wohnortes gelten die in der Tabelle 3 beschriebenen Anforderungen an Einträge, für den Aufkleber zur Eintragung amtlicher Vermerke die in der Tabelle 4 beschriebenen Anforderungen.

5Die in der Tabelle 5 beschriebenen Anforderungen an Einträge gelten für den Aufkleber zur Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung.
2.

6Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung, Wohnortänderung und Eintragung amtlicher Vermerke den Schriftfont „UnicodeDoc“.

7Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen.

8Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen.

9Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.
3.

10Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI:
11Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin“ zu verwenden.
4.

12Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
5.

13In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.
6.

14Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:
a)
Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:
1Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.
2Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
b)
1Für den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

2Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.

3Einträge im Datenfeld „Name“ sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig.

4Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig.

5Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

6Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.


7 Bei der Personalisierung der Aufkleber zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sowie des Wohnortes und zur Eintragung amtlicher Vermerke sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.
7.

8Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:

9Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname“ einzutragen.

10Für den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

11Der Geburtsname ist im Feld „Name“ in einer eigenen Zeile einzutragen.

12Ihm ist die Zeichenfolge „GEB.“ unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.
8.

13Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Reise-, Dienst- und Diplomatenpass in dem Datenfeld „Doktorgrad“, im vorläufigen Reise-, Diplomaten- und Dienstpass in dem Datenfeld „Name“ eingetragen.

14Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld „Name“ vorgenommen wird.
9.

15Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.

16Beim vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.
10.

17Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass sowie im Diplomatenpass in den Abmessungen 32 x 41 mm verkleinert darzustellen.
11.

18Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
12.

19Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass und vorläufigen Reisepass lautet „DEUTSCH“.

20Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

21Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH“.

22In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.


23Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass

Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. Feldbezeichnung Schriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm
ohne Typ 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Kode 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Pass-Nr. 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9 Zeichen)
Nicht zulässig
 1 [a] Name 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
[a] Name [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] Geburtsname
(insgesamt 80 Zeichen) ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
 2 Vornamen 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
 3 Geburtstag 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 4 Geschlecht 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
 5 Staatsangehörigkeit 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
 6 Geburtsort 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 124 Zeichen)
 7 Ausstellungsdatum 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 8 Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 9 Behörde 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56 Zeichen)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
11 Wohnort (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
12 Größe (Seite 1) 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3 Zeichen)
Nicht zulässig
13 Augenfarbe (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
14 [a] Doktorgrad
(Seite 1)
[a] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [a] Nicht zulässig
[b] Ordens- oder Künstlername
(Seite 1)
[b] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 62 Zeichen)
[b] Nicht zulässig
11 Dienstort und Dienstbezeichnung
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(insgesamt 315 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Passaktennummer
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Behörde bzw. Ausstellungsort
(Seite 2)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Datum (Seite 2) 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18 Zeichen)
Nicht zulässig

Tabelle 2: Vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass

Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. Feldbezeichnung Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm
ohne Typ 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Kode 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Pass-Nr. 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile Nicht zulässig
 1 Name 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72 Zeichen)
44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)
 2 Vornamen 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36 Zeichen)
Nicht zulässig
 3 Staatsangehörigkeit 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
 4 Geburtstag 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 5 Geschlecht 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
 6 Geburtsort 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen)
Nicht zulässig
 7 Ausstellungsdatum 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 8 Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
 9 Ausstellende Behörde 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen)
Nicht zulässig
11 Wohnort 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
12 Größe 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen)
Nicht zulässig
13 Augenfarbe 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
14 Ordens- oder Künstlername 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Ausstellende Behörde 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Ausgestellt (Ort) 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25 Zeichen)
Nicht zulässig
ohne Datum 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig

Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes

Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Wohnort 3 Zeilen à 23 Zeichen (insgesamt 69 Zeichen)
Seriennummer 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes

Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes
nach elektronischer Anmeldung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Wohnort 3 Zeilen à 20 Zeichen (insgesamt 60 Zeichen)
Seriennummer 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

Tabelle 5: Aufkleber für Eintragungen amtlicher Vermerke

Datenfelder des Aufklebers
für Eintragungen amtlicher Vermerke
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Amtliche Vermerke 18 Zeilen à 26 Zeichen und 5 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 578 Zeichen)
Seriennummer 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

Tabelle 6: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen

Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Dienstort/Dienstbezeichnung 16 Zeilen à 26 Zeichen und 4 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 504 Zeichen)
Seriennummer 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

Zuletzt geändert Art. 2 V v. 29.10.2025 I Nr. 260
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26